Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Freifall Xpress Anzeigen

  1. Anzeigenauftrag: Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen der f3publishing GmbH ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten von einer oder mehrerer Anzeigen/Advertorials (redaktionelle Anzeigen).
  2. Veröffentlichungsfrist: Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung bis zu einem Jahres nach Vertragsabschluss abrufbar. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so muss der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abgewickelt werden, sofern die erste Anzeige in der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
  3. Anzeigenabruf: Bei Abschlüssen hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 festgelegten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus, weitere Anzeigen abzurufen.
  4. Auftrag-Nichterfüllung: Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die f3publishing nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Differenz zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der f3publishing zu erstatten (Rabattnachbelastung). Wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich der f3publishing beruht, entfällt die Erstattung.
  5. Anzeigen-Stornierung: Es werden dem Auftraggeber 25 % des Anzeigenpreises als pauschales Ausfallhonorar berechnet,sollte er Anzeige(n) bis sechs Wochen vor Erscheinen der Druckschrift stornieren, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden bzw. ein niedriger Schaden entstanden ist. Bei einer erfolgten Stornierung innerhalb von sechs Wochen vor dem Erscheinungstermin, beträgt das Ausfallhonorar 50 % des Anzeigenpreises; Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend. Die f3publishing ist frei darin, anstelle der Pauschalen den ihm tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
  6. Platzierungswünsche: Die f3publishing kann Platzierungswünsche unverbindlich berücksichtigen. Die Umsetzung von Platzierungswünschen werden vorgemerkt und erfolgen im Rahmen der technischen und gestalterischen Möglichkeiten. Bei Platzierungsforderungen, deren Erfüllung Auftragsvoraussetzung ist, wird ein Platzierungszuschlag von 15 % berechnet.
  7. Auftrags-Ausführung: Wenn Aufträge für Anzeigen lediglich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Magazins veröffentlicht werden sollen, müssen diese rechtzeitig beim Verlag eingehen, so dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, sollte der Auftrag nicht ausführbar sein. Beilagenaufträge sind nur für die f3publishing bindend, wenn vom Auftraggeber eine Vorlage eines Musters der Beilage vorliegt und diese von der f3publishing genehmigt wird. Die Ablehnung des Auftrages wird von der f3publishing unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt.
  8. Kennzeichnungspflicht: Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden mit dem Wort „Anzeige“ eindeutig gekennzeichnet.
  9. Urheberrechte: Die durch die f3publishing gestalteten Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt und eine ausdrücklicher Genehmigung der f3publishing ist unerlässlich, um die Anzeigen weiterzuverarbeiten.
  10. Haftung: Die f3publishing verwendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Akribie, haftet jedoch nicht, bei Irreführung oder Täuschung seitens der Auftraggeber. Für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen muss der Auftraggeber einstehen. Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Schäden aus dem Inhalt der Anzeige(n), die sich für die f3publishing, insbesondere aufgrund presserechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen oder Vorschriften, durch deren Abdruck und Streuung ergeben können. Die f3publishing wird von dem Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freigestellt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu tragen, dies erfolgt nach der Vorgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs, außerdem behält sich die f3publishing vor, Anzeigenaufträge aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlichen Grundsätzen der f3publishing abzulehnen.
  11. Druckunterlagen: Der Auftraggeber hat die druckfertigen PDF-Dateien bis spätestens zum im Angebot angegebenen Anzeizeigenschluss, an die f3publishing kostenfrei zu  übermitteln. Außerdem ist der Auftraggeber verantwortlich für rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und den einwandfreien Druckunterlagen oder Beilagen. Die f3publishing fordert umgehend Ersatz an, sollten Druckunterlagen ungeeignet oder beschädigt sein. Von Seiten der f3publishing ist sichergestellt, dass der belegte Titel in üblicher Qualität gedruckt wird, dies erfolgt allerdings im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
  12. Rechte und Pflichten: Wenn der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde, weil die Veröffentlichung der Anzeige oder des Werbemittels nicht den vertraglich festgelegten Leistung oder Beschaffenheit entsprechen, so hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels.Den Rahmen die Entschädigung bildet das Ausmaß der Beeinträchtigung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts, des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
    12.1 Zahlungsminderung: Wird die Erstanzeige/Ersatzanzeige von der f3publishing erneut nicht einwandfrei veröffentlicht oder lässt die f3publishing die festgelegte, angemessene Frist verstreichen, hat der Auftraggeber das Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Die Rückgängigmachung des Auftrags ist bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ausgeschlossen. Die Frist für Reklamationen beträgt (außer bei nicht offensichtlichen Mängeln)  vier Wochen nach Veröffentlichung und müssen bis dahin geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.
    12.3 Haftung wegen Fahrlässigkeit: Die f3publishing haftet für sämtliche Schäden, unmaßgeblich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Auflage der folgenden Bestimmungen: Die Haftung im kaufmännischen Verkehr beschränkt sich auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die f3publishing nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
    12.3. Produkthaftung:Die f3publishing haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, sollten Ansprüche des Produkthaftungsgesetzes geltend gemacht werden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    12.4. Verjährung: Sollten Ansprüche nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen, verjähren alle gegen die f3publishing gerichteten Ansprüche aus Pflichtverletzungen innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Probeabzüge: Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Korrektheit der zurückgesandten Probeabzüge und die f3publishing berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Sendet der Auftraggeber den Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
  13. Technische Veränderungen des Magazins, z. B. Format oder Papier, liegen einzig im Ermessen der f3publishing.
  14. Rechnung: Sofern nicht eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbar, ist eine von der f3publishing gestellte Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung sind durch die Preisliste festgelegt. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
  15. Zahlungsverzug: Bei Stundung oder Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die Einziehungskosten berechnet. Die f3publishing kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Nachlässe und Rabatte werden im Fall des Zahlungsverzuges nachbelastet; ein Anspruch auf sie besteht nicht. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die f3publishing berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  16. Belegexemplar: Dem Auftraggeber wird von der f3publishing ein Belegexemplar vorgelegt.
  17. Aufbewahrungspflicht: Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung von der f3publishing an den Auftraggeber gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer Frist von drei Monaten nach Auftragsablauf.
  18. Schriftformklausel: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag maßgebend.
  19. Erfüllungsort: Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und der f3publishing untersteht deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Homburg.